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   OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19012
OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13 (https://dejure.org/2014,19012)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.04.2014 - 2 U 28/13 (https://dejure.org/2014,19012)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. April 2014 - 2 U 28/13 (https://dejure.org/2014,19012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 123 BGB, § 631 BGB
    Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die Vertragslaufzeit und den anfallenden Werklohn; arglistige Täuschung bei Bewerbung des Preises als vergünstigt gegenüber den Preisen von Einzelleistungen; Aufklärungspflicht des Anbieters über ...

  • damm-legal.de

    Internet-Hosting-Provider muss nicht über Ort des Hostings informieren, solange dies innerhalb der EU erfolgt

  • damm-legal.de

    Anbieter von Internet-Systemvertrag muss gewerblichen Kunden ungefragt über Laufzeit und Kosten informieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 123
    Informationspflcihten des Anbieters von Internet-Systemverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist ein "frei" gekündigter Werkvertrag abzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 11 (Leitsatz)
  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Internet-Hosting-Provider muss nicht über Ort des Hostings informieren, solange dies innerhalb der EU erfolgt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Informationspflichten bei Internet-Systemverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist ein "frei" gekündigter Werkvertrag abzurechnen? (IBR 2014, 610)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 809
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263 = NJW 1999, 1253).

    Sie unterfallen den allgemeinen Geschäftsunkosten und zählen nicht zu den ersparten Aufwendungen (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1999, a. a. O.).

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung soviel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (zusammenfassend zu vorstehenden Kriterien: BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 164/10, WM 2011, 1716).

    cc) Zutreffend hat das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung (dort Seite 7) ausgeführt, dass es, da insoweit - im Unterschied zu dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2011 (a. a. O.) entschiedenen Sachverhalt, in dem die Erstellung der Website bereits erfolgt war - nur ein kleiner Teil der vereinbarten Leistungen betroffen ist, zulässig ist, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Abrechnung die tatsächlich erbrachten Leistungen (Fahrt ihres Außendienstmitarbeiters zur Beklagten; ein Termin mit dem Webdesigner hat nicht stattgefunden) so abgerechnet hat, als hätte sie bis zur Kündigung des Vertrags keine Leistung gegenüber der Beklagten erbracht (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2004, VII ZR 394/02, NJW-RR 2005, 325).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Der zwischen den Parteien am 20.04.2010 geschlossene "Internet-System-Vertrag" ist rechtlich als Werkvertrag i. S. d. § 631 BGB einzuordnen (BGH, Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 133/10, NJW 2011, 915).

    Dementsprechend ist der Besteller zur Kündigung des Werkvertrages nach § 649 S. 1 BGB unabhängig davon berechtigt, welcher Art die versprochenen Werkleistungen sind und innerhalb welchen Zeitraums der Unternehmer diese Leistungen zu erbringen hat (BGH, Urteil vom 27.01.2011, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12

    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Da die Klägerin die individuellen Belange und Bedürfnisse des Kunden nicht im Voraus kennt, kann sie nur eine durchschnittliche Kalkulation für jeden Vertrag erstellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, 5 U 36/12, BauR 2013, 1449).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Denn eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2011, IV ZR 216/09, VersR 2011, 1384).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Dementsprechend muss der Unternehmer zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 S. 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 07.11.1996, VII ZR 82/95, NJW 1997, 733).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Vielmehr ist grundsätzlich jeder Verhandlungspartner für sein rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen (BGH, Urteil vom 13.07.1988, VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Doch kann der Vertragspartner eine Aufklärung redlicherweise nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Umstände zu informieren (BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 22 O 12/10

    Sekundäre Darlegungslast des Werkunternehmers in Bezug auf die ersparten

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Soweit die Beklagten behaupten, derartige Kaufkunden existierten überhaupt nicht, führt dies zu keiner anderen Bewertung, da die Beklagten nicht bestreiten, dass zumindest die Möglichkeit besteht, Kaufkundenverträge abzuschließen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012, 22 O 12/10, Bl. 221, I; a. A.: LG Hildesheim, Urteil vom 07.01.2011, 7 S 232/09, Anlage B 2).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
    Maßgebend sind die Aufwendungen, die sich auf der Grundlage der vertraglichen Abreden der Parteien unter Berücksichtigung der Kalkulation des Unternehmers ergeben (BGH, Urteil vom 21.12.1995, VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362 = NJW 1996, 1282).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

  • LG Kiel, 13.12.2011 - 2 O 135/11

    Anfechtung eines Internet-System-Vertrages wegen arglistiger Täuschung über die

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 63/04

    Aufklärungspflicht des Vermieters von Baufahrzeugen bei erkennbarer Absicht zur

  • OLG Koblenz, 01.04.2014 - 3 U 752/13

    Gesellschafterhaftung in der Insolvenz der GbR: Anwendbarkeit des RBerG bei

    Er trägt unter Bezugnahme auf einen Schriftsatz des Rechtsanwalts G. in einem vor dem Oberlandesgericht K. geführten Parallelverfahren - 2 U 28/13 - vor,.
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